Schutzkonzept zur Prävention von Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt
Ökumenisches Begegnungszentrum der Evangelischen Kirche deutscher Sprache in Rhodos
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ziele des Schutzkonzeptes
3. Risiko- und Potentialanalyse
4. Präventive Massnahme Verhaltenskodex
5. Beschwerdewege
6. Verfahren bei Verdachtsfällen
7. Intervention
8. Dokumentation und Vertraulichkeit
9. Verantwortung, Evaluation und Fortschreibung
10. Inkrafttreten
Anlagen
Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass unsere Gemeinde ein Ort ist, an dem Menschen Vertrauen
finden, Glauben leben und sich sicher fühlen können.
1. Einleitung
Das Ökumenische Begegnungszentrum der Evangelischen Kirche deutscher Sprache in Rhodos versteht
sich als Ort des Glaubens, der Begegnung und der gegenseitigen Unterstützung. Menschen
unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Konfession und Lebenssituation kommen hier zusammen. Sie
sollen sich willkommen, angenommen und sicher fühlen.
Unsere Gemeinde lebt von persönlicher Begegnung, gegenseitigem Vertrauen und dem Engagement
vieler Menschen. Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, Gemeindemitglieder und Gäste gestalten
gemeinsam das Leben unserer Gemeinde. Daraus erwächst die Verantwortung, persönliche Grenzen zu
achten, respektvoll miteinander umzugehen und aufmerksam füreinander zu sein.
1Jede und jeder Einzelne trägt dazu bei, dass persönliche Grenzen geachtet werden und niemand
Ausgrenzung, Diskriminierung, Machtmissbrauch oder Gewalt erfährt. Wer Grenzverletzungen
wahrnimmt oder selbst betroffen ist, soll wissen, dass Unterstützung möglich ist und Anliegen ernst
genommen werden.
Mit diesem Schutzkonzept möchten wir dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffe und jede Form
von Gewalt zu verhindern. Gleichzeitig schaffen wir Orientierung für den Umgang mit Situationen, in
denen Menschen Unterstützung benötigen oder sich in ihren Grenzen verletzt fühlen.
Das Schutzkonzept beschreibt die verbindlichen Grundsätze unseres gemeinsamen Handelns. Es
orientiert sich an den Rahmenrichtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Schutz vor
Gewalt und wird regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf fortgeschrieben.
2. Ziele des Schutzkonzeptes
Mit diesem Schutzkonzept verfolgen wir das Ziel, allen Menschen, die unsere Gemeinde besuchen oder
sich in ihr engagieren, einen sicheren und respektvollen Ort der Begegnung zu bieten.
Das Schutzkonzept soll dazu beitragen,
die Würde und die persönlichen Grenzen jedes Menschen zu achten und zu schützen,
eine Kultur der Achtsamkeit, des gegenseitigen Respekts und der Verantwortung zu fördern,
Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Diskriminierung sowie jede Form von Gewalt frühzeitig
wahrzunehmen und ihnen wirksam entgegenzuwirken,
allen Beteiligten Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen
zu geben,
Menschen, die von Grenzverletzungen betroffen sind, zu schützen und angemessen zu
unterstützen,
durch transparente Verfahren Vertrauen innerhalb unserer Gemeinde zu stärken.
Prävention gelingt nur als gemeinsame Aufgabe. Deshalb sind alle Menschen, die am Gemeindeleben
teilnehmen, eingeladen, aufmerksam zu sein, Verantwortung zu übernehmen und Grenzverletzungen
nicht zu übersehen oder zu verschweigen.
Wer sich Sorgen macht oder ein ungutes Gefühl hat, soll dies ansprechen können. Offenheit,
gegenseitiges Vertrauen und ein respektvoller Umgang miteinander bilden die Grundlage unseres
Gemeindelebens.
3. Risiko- und Potentialanalyse
Unsere Gemeinde lebt von persönlicher Begegnung, gegenseitiger Unterstützung und einem
vertrauensvollen Miteinander. Menschen verbringen Zeit miteinander, begleiten sich in schwierigen
Lebenssituationen und helfen sich selbstverständlich im Alltag. Gerade diese Nähe macht unsere
Gemeinde lebendig und trägt wesentlich zu ihrem besonderen Charakter bei.
Wo Menschen einander vertrauen und sich füreinander einsetzen, können jedoch auch Situationen
entstehen, in denen persönliche Grenzen überschritten werden oder einzelne Menschen besonderen
2Schutz benötigen. Deshalb haben wir gemeinsam überlegt, an welchen Stellen unseres Gemeindelebens
besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Gleichzeitig haben wir unsere Stärken in den Blick
genommen, denn Prävention gelingt nicht allein durch Regeln, sondern vor allem durch eine gelebte
Kultur der Achtsamkeit.
Die nachfolgenden Beispiele beschreiben typische Situationen unseres Gemeindelebens. Sie sollen dazu
beitragen, aufmerksam zu sein und Verantwortung füreinander zu übernehmen.
Hausbesuche
Hausbesuche sind Ausdruck unserer seelsorglichen und mitmenschlichen Verantwortung. Sie
ermöglichen Nähe und persönliche Begleitung, insbesondere für ältere, kranke oder in ihrer Mobilität
eingeschränkte Menschen.
Gerade weil Hausbesuche häufig im privaten Lebensbereich stattfinden, achten wir besonders auf einen
respektvollen Umgang miteinander. Besuche werden grundsätzlich angekündigt. Soweit es die jeweilige
Situation zulässt, werden Hausbesuche von zwei Personen durchgeführt.
Fahrdienste
Fahrdienste ermöglichen vielen Menschen die Teilnahme am Gemeindeleben und sind für unsere
Gemeinde ein wichtiger Dienst der gegenseitigen Unterstützung.
Damit sich alle Beteiligten sicher fühlen können, organisieren wir Fahrten möglichst transparent.
Zuständigkeiten sind klar geregelt. Wenn es organisatorisch möglich ist, fahren mehrere Personen
gemeinsam.
Seelsorge
Seelsorge lebt vom Vertrauen. Menschen wenden sich in persönlichen Krisen, bei Trauer oder in
schwierigen Lebenssituationen an die Pfarrperson oder andere Menschen ihres Vertrauens.
Dieses Vertrauen verpflichtet uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.
Persönliche Grenzen werden geachtet. Seelsorgliche Gespräche werden professionell geführt und
reflektiert. Wer sich in einer seelsorglichen Situation unwohl fühlt oder eine Grenzüberschreitung
wahrnimmt, kann dies jederzeit ansprechen.
Bürodienst
Es kann vorkommen, dass Mitarbeitende allein in den Gemeinderäumen tätig sind.
Deshalb achten wir darauf, dass die Eingangstüren während des Bürodienstes verschlossen bleiben,
soweit dies mit dem laufenden Betrieb vereinbar ist.
Logiergäste im Gemeindestudio
Alle Gäste tragen Mitverantwortung für einen respektvollen Umgang miteinander. Deshalb erkennen sie
mit der Nutzung des Gemeindestudios unseren Verhaltenskodex an. Dieser liegt im Gemeindestudio aus
und bildet die Grundlage für ein wertschätzendes Zusammenleben während des Aufenthalts.
Unsere Stärken
Neben den genannten Situationen verfügt unsere Gemeinde über viele Schutzfaktoren. Wir kennen
einander, begegnen uns regelmäßig und pflegen kurze Kommunikationswege. Probleme bleiben
dadurch selten lange unbemerkt.
Besonders wichtig ist uns eine Atmosphäre, in der Sorgen, Unsicherheiten oder Grenzverletzungen offen
angesprochen werden können. Niemand soll das Gefühl haben, mit seinen Wahrnehmungen oder
Fragen allein zu sein.
Wir sind überzeugt, dass ein wirksamer Schutz vor Grenzverletzungen nicht allein durch Regeln entsteht.
Er wächst dort, wo Menschen aufmerksam miteinander umgehen, Verantwortung füreinander
übernehmen und bereit sind, einander respektvoll anzusprechen. Darin sehen wir eine besondere Stärke
unserer Gemeinde.
4. Präventive Massnahme Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex bildet eine verbindliche Grundlage für das Miteinander in unserer Gemeinde. Er
beschreibt, wie wir einander begegnen und wie wir Verantwortung füreinander wahrnehmen.
Dabei geht es nicht darum, Misstrauen zu schaffen oder menschliche Nähe einzuschränken. Im
Gegenteil: Gerade weil persönliche Begegnungen, Gastfreundschaft und gegenseitige Unterstützung
unser Gemeindeleben prägen, benötigen wir gemeinsame Orientierung für einen respektvollen Umgang
miteinander.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Menschen, die am Gemeindeleben teilnehmen oder im Auftrag der
Kirchengemeinde tätig sind. Er richtet sich gleichermaßen an die Mitglieder des Kirchenvorstandes, die
Pfarrperson, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, Gemeindemitglieder, Logiergäste sowie alle
weiteren Personen, die Verantwortung innerhalb unserer Gemeinde übernehmen oder an unseren
Angeboten teilnehmen.
Er beschreibt insbesondere den verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz, respektvolle
Kommunikation, den Schutz persönlicher Grenzen sowie einen achtsamen Umgang mit Verantwortung.
Gleichzeitig stärkt er eine Kultur, in der Grenzverletzungen offen angesprochen werden können.
Der vom Kirchenvorstand beschlossene Verhaltenskodex ist Bestandteil dieses Schutzkonzeptes und als
Anlage 1 beigefügt. Alle, die sich am Gemeindeleben beteiligen, sind eingeladen, die darin
beschriebenen Grundsätze mitzutragen und durch ihr eigenes Verhalten zu einer sicheren und
vertrauensvollen Gemeinde beizutragen.
5. Beschwerdewege
Wir möchten eine Atmosphäre fördern, in der Unsicherheiten frühzeitig angesprochen werden können.
Oft lassen sich Missverständnisse oder unbeabsichtigte Grenzverletzungen bereits durch ein offenes und
respektvolles Gespräch klären. Wo dies nicht möglich ist oder schwerwiegendere Vorfälle vorliegen,
stehen die nachfolgend beschriebenen Beschwerdewege zur Verfügung.
Ansprechperson ist grundsätzlich die oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes.
Richtet sich eine Beschwerde gegen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder besteht ein
Interessenkonflikt, übernimmt ein anderes Mitglied des Kirchenvorstandes die weitere Bearbeitung.
Soweit erforderlich, werden externe Beratungs- oder Fachstellen hinzugezogen.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Dabei achten wir sowohl auf den
Schutz der betroffenen Person als auch auf einen fairen und respektvollen Umgang mit der Person,
gegen die sich ein Vorwurf richtet.
Niemand darf Nachteile erfahren, weil er oder sie in guter Absicht eine Grenzverletzung anspricht oder
Unterstützung sucht.
6. Verfahren bei Verdachtsfällen
Nicht jede Grenzverletzung ist ein Übergriff und nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Umso wichtiger ist
es, Hinweise aufmerksam, besonnen und ohne vorschnelle Bewertungen aufzunehmen.
Wer den Eindruck hat, dass persönliche Grenzen verletzt wurden oder ein Mensch Unterstützung
benötigt, soll dies ansprechen können. Betroffene werden ernst genommen und erhalten Gelegenheit,
ihre Wahrnehmung in einem geschützten Rahmen zu schildern.
Der Schutz der betroffenen Person hat dabei stets Vorrang. Gleichzeitig achten wir darauf, die Rechte
der Person zu wahren, gegen die sich ein Vorwurf richtet. Bis zur Klärung des Sachverhalts gilt die
Unschuldsvermutung.
Beobachtungen und Gespräche werden zeitnah, sachlich und nachvollziehbar dokumentiert. Eigene
Nachforschungen oder Befragungen, die den Sachverhalt beeinflussen könnten, unterbleiben.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes entscheidet gemeinsam mit dem
Kirchenvorstand und der zuständigen Pfarrperson über das weitere Vorgehen. Soweit erforderlich,
werden externe Fachberatungsstellen oder die zuständigen kirchlichen Stellen hinzugezogen.
Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer akuten Gefährdung, werden unverzüglich
die zuständigen staatlichen Behörden eingeschaltet.
Unser Ziel ist eine sorgfältige und faire Klärung des Sachverhalts. Dabei stehen der Schutz der
betroffenen Person, ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten und eine verantwortungsvolle
Entscheidung im Mittelpunkt.
7. Intervention
Bestätigt sich eine Grenzverletzung oder ein Übergriff, handeln wir angemessen und
verantwortungsvoll. Dabei orientieren wir uns an der Schwere des Vorfalls sowie an den geltenden
kirchlichen und staatlichen Vorgaben.
Unbeabsichtigte Grenzverletzungen werden zeitnah angesprochen. Ziel ist es, Fehlverhalten zu
erkennen, daraus zu lernen und das Vertrauen zwischen den Beteiligten wiederherzustellen.
Werden persönliche Grenzen bewusst oder wiederholt überschritten, sind klare Konsequenzen
erforderlich. Diese können – je nach Art und Schwere des Vorfalls – von einem klärenden Gespräch über
Einschränkungen bei der Mitarbeit bis hin zu einem Hausverbot oder weiteren rechtlichen Schritten
reichen.
Menschen, die von Grenzverletzungen oder Übergriffen betroffen sind, erhalten Unterstützung und
werden auf Wunsch über Beratungs- und Hilfsangebote informiert.
Nach Abschluss eines Verfahrens prüfen wir gemeinsam, welche Konsequenzen sich für unsere
Gemeindearbeit ergeben. So können wir aus Erfahrungen lernen und dazu beitragen, vergleichbare
Situationen künftig zu vermeiden.
Alle Entscheidungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
8. Dokumentation und Vertraulichkeit
Ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil
unseres Schutzkonzeptes. Dokumentationen dienen dazu, Sachverhalte nachvollziehbar festzuhalten
und Entscheidungen transparent zu machen. Sie dienen niemals der Vorverurteilung von Menschen.
Beschwerden, Hinweise und Verdachtsfälle werden zeitnah, sachlich und vertraulich dokumentiert.
Zugang zu diesen Unterlagen erhalten ausschließlich diejenigen Personen, die sie zur Bearbeitung des
jeweiligen Vorgangs benötigen.
Alle an der Bearbeitung Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Persönliche Informationen
werden mit Respekt behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen sowie kirchlichen
Datenschutzbestimmungen weitergegeben.
Die Dokumentationen werden in einem verschließbaren Fach im Altarschrank oder an einem
vergleichbar geschützten Aufbewahrungsort sicher verwahrt. Zugang erhalten ausschließlich die mit der
Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs beauftragten Personen.
9. Verantwortung, Evaluation und Fortschreibung
Dieses Schutzkonzept lebt davon, dass wir es im Alltag mit Leben füllen. Deshalb überprüfen wir
regelmäßig, ob die beschriebenen Maßnahmen unserer Gemeinde weiterhin entsprechen und wirksam
sind.
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Fortschreibung des Schutzkonzeptes. Dabei fließen
Erfahrungen aus dem Gemeindeleben sowie Anregungen von Gemeindemitgliedern und Mitarbeitenden
ein.
Alle Mitglieder unserer Gemeinde sind eingeladen, Beobachtungen und Verbesserungsvorschläge
einzubringen. Eine Kultur der Achtsamkeit entwickelt sich dort, wo Menschen miteinander im Gespräch
bleiben, Verantwortung übernehmen und zugleich die Vertraulichkeit persönlicher Angelegenheiten
achten.
Das Schutzkonzept wird spätestens alle drei Jahre sowie bei Bedarf überprüft und fortgeschrieben.
10. Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand des Ökumenischen Begegnungszentrums der
Evangelischen Kirche deutscher Sprache in Rhodos beschlossen und tritt mit Wirkung vom 01.08.26 in
Kraft.
Es versteht sich als verbindliche Grundlage unseres gemeinsamen Handelns .
Rhodos, den 19.07.2026
Für den Kirchenvorstand
Vorsitzende Manuela Wroblewsky
Pfarrperson Frank Lissy-Honegger ( diensthabender Pfarrer 2023/24 auf Rhodos, Sommerpfarrer Juli
2026 auf Rhodos, Mitarbeit im Arbeitskreis „ Erstellung Schutzkonzept/Gemeinde Rhodos “
7Anlagen
Anlage 1
Verhaltenskodex der Kirchengemeinde
Anlage 2
Ablaufplan Einstufungsraster für Beschwerden und Verdachtsfälle – übernommen aus der Richtlinie der
Kirchengemeinde Eisenstadt Österreich
Anlage 3
Merkblatt „Was tun bei Gewalt?“ Handlungsleitfaden des Bistums Hildesheim,katholische Kirche
Deutschland
Anlage 4
Dokumentationsformular Meldung fuer Beschwerden oder Verdachtsfälle
Anlage 5
Dokumenta onsformular Abschlussprotokoll
Anlage 6
Kontaktdaten der Ansprechperson
8
